13. April 2023

Was bringt die EU-Verpackungs-verordnung?

Die Europäische Kommission hat am 30. November 2022 den Entwurf für neue europaweite Regeln für Verpackungen präsentiert. Weniger Abfall, mehr Recyclingmaterial, Mehrweg statt Einweg und eine stärkere Kreislaufwirtschaft sind die Ziele. Was bedeuten die Vorschläge für ALPLA und die Kunststoffwelt und wo braucht es noch Klärung und Verbesserungen?

EU Verpackungsverordnung

Klimaneutralität bis 2050 und Kreislaufwirtschaft statt Flickenteppich: Künftig sollen in allen EU-Staaten einheitliche Regeln für Verpackungen gelten. Strikte Vorgaben und Verbote sollen Abfall reduzieren, den Einsatz von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) steigern und wiederverwertbare und nachfüllbare Lösungen fördern. Die EU-Kommission hat dem Parlament und dem Rat am 30. November 2022 den Entwurf der neuen EU-Verpackungsverordnung vorgelegt – Mitte 2024 soll die rechtsgültige Regelung folgen. Länder wie Österreich und Deutschland haben schon mit der Umsetzung von Vorschlägen wie einheitlichen Sammelsystemen für Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen, Pfandsystemen für Getränkeflaschen oder Mehrwegpflicht bei Take-away begonnen.

ALPLA hat sich bereits 2018 eigene Ziele gesetzt: nur noch vollständig recyclingfähige Verpackungslösungen bis 2025 und mindestens 25 Prozent PCR-Material verarbeiten. Mit diesen ambitionierten Zielen und Erfolgsprojekten wie Mehrweg-PET und Flaschen aus 100 Prozent Recyclingmaterial nimmt das Unternehmen vieles schon vorweg. Der Kunststoffspezialist begrüßt den Vorschlag der EU und sieht zugleich noch Korrekturbedarf.

Quoten und Verbote

Bis 2030 sollen alle Verpackungen recyclingfähig sein und in der EU wirtschaftlich wiederverwertet werden. Dazu soll der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt und der Markt für Sekundärrohstoffe über eine europaweite Quote für den Einsatz von PCR-Material in Kunststoffverpackungen gestärkt werden. Bei PET-Verpackungen für Lebensmittel und Pharmaprodukte sowie bei Einweg-Kunststoff-Getränkeflaschen sind es 30 Prozent, bei lebensmitteltauglichen Nicht-PET-Kunststoffverpackungen 10 Prozent und bei allen anderen Kunststoffverpackungen 35 Prozent. Bis 2040 sollen diese Quoten nochmals deutlich steigen. Dann gelten 50 Prozent bei Kunststoffverpackungen für Lebensmittel und Pharmaprodukte bzw. 65 Prozent bei Einweg-Kunststoff-Getränkeflaschen und allen anderen Kunststoffverpackungen.

Mehrweg soll ebenfalls über Quoten und verbindliche Pfandsysteme forciert werden. Künftig müssen Getränke und Speisen auch in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen angeboten werden. Bei sofort konsumierten Heiß- und Kaltgetränken sind die Mindestvorgaben 20 Prozent, bei Take-away-Gerichten und Getränken 10 Prozent – bis 2030. Ab 2040 sind es 80 bzw. 40 Prozent. Unnötige Einwegverpackungen für Obst und Gemüse sollen sofort verboten werden, Miniaturverpackungen in Hotels ab 2030. Überdimensionierten Verpackungen sagt die EU mit einer Beschränkung des Leervolumens auf 40 Prozent den Kampf an. Durch eine EU-weite Kennzeichnungspflicht sollen alle Verpackungen eindeutig über Material, Sammlung und Entsorgung informieren. Daneben will die EU Regeln für die Anwendung, Gestaltung, Entsorgung und Wiederverwertung kompostierbarer Kunststoffe wie Kaffeekapseln, Teebeuteln oder Obstetiketten einführen. Die EU verspricht sich mit all diesen Maßnahmen bis 2030 eine Verringerung der Emissionen von 66 auf 43 Millionen Tonnen sowie eine Abfallreduktion von 5 Prozent – bis 2040 sollen es sogar 15 Prozent sein.

Tunnelblick auf Kunststoffe

ALPLA unterstützt den Vorschlag, verweist jedoch auf blinde Flecken. „Wir leisten mit nachhaltigen Lösungen aus Kunststoff einen Beitrag zu den Klimazielen. Für eine wirklich ökologische Kreislaufwirtschaft und einen fairen Wettbewerb müssen aber alle Materialien einbezogen werden“, sagt Volker Glöckner, Public Affairs and Circular Economy Specialist bei ALPLA. Daher fordert ALPLA die Gleichbehandlung bei Mindestquoten für Herstellung und Wiederverwertung sowie bei Pfandsystemen. Das gilt auch bei der Berechnung der EPR-Gebühren (Extended Producer Responsibility), die die Hersteller auf Basis von Kriterien der Wiederverwertbarkeit und eventuell auch des Recyclinganteils an Sammel- und Verwertungssysteme entrichten müssen. Neben der Betrachtung aller Materialien schlägt ALPLA die Einbeziehung des CO2e-Fußabdrucks vor.

Bei der Definition von Wiederverwendungszielen plädiert das Unternehmen ebenfalls für die Berücksichtigung des ökologischen Fußabdrucks. „Der Tunnelblick auf Kunststoffe verhindert eine objektive Bewertung, fördert mitunter weniger umweltverträgliche Lösungen und schadet so dem Ziel der Emissionsreduktion“, erklärt Glöckner. Die derzeit angedachte Recyclingquote von lebensmitteltauglichen Polyolefinen (HDPE, LDPE, PP) sieht ALPLA kritisch. „Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erlaubt bisher keinen Einsatz von mechanisch recyceltem Kunststoff im direkten Kontakt mit Lebensmitteln. Eine Verlagerung hin zum energieintensiven chemischen Verfahren widerspricht jedoch den Klimazielen“, so Glöckner weiter. Daher setzt sich ALPLA für eine Ausnahmeregelung und eine erneute Überprüfung fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ein. „Das schafft Spielraum für die Entwicklung von Innovationen im mechanischen Recycling“, betont Glöckner abschließend.

Mehr Infos:

Volker Glöckner, Public Affairs and Circular Economy Specialist.

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