Start für Einwegpfand in Österreich
Ab 1. Jänner 2025 wird in Österreich auf alle neuen Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall von 0,1 bis 3 Liter ein Pfand von 25 Cent eingehoben. Was bedeutet das für Hersteller, KonsumentInnen und die Kreislaufwirtschaft?
Weniger Littering, Wertschätzung für Kunststoff und nachhaltigere Verpackungen: All das soll das neue Pfandsystem in Österreich bewirken. Ab 1. Jänner 2025 müssen in Österreich alle in Verkehr gebrachten Kunststoff-Einwegflaschen und Metalldosen für Getränke mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter „bepfandet“ werden. Somit gehören PET-Flaschen mit Pfandlogo und Barcode dann nicht mehr in den Gelben Sack. Sie werden stattdessen an der Verkaufsstelle zurückgegeben – ob Supermarkt, Bäckerei, Kiosk oder Schnellimbiss. Wichtigste Voraussetzungen: Flasche und Etikett müssen unversehrt bleiben. Geld zurück gibt es nur für maschinell lesbare Verpackungen. Daher werden Flaschen und Dosen künftig erst nach der Rücknahme maschinell komprimiert.
Geregelt wird das Pfandsystem von einer zentralen Stelle, der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH. Sie handelt im Auftrag des Klimaschutzministeriums und befindet sich im Eigentum eines Trägervereins. Dessen Mitglieder sind der Verband der Getränkehersteller Österreichs, das Bundesgremium des Lebensmittelhandels sowie zahlreiche Hersteller und Rücknehmer. Das kleine g steht für gemeinnützig und verweist auf den Sinn und Zweck: Die gesamte Gesellschaft profitiert vom Einsatz für die Umwelt und sorgt selbst fürs Gelingen.
Sicherheit für Hersteller
Mit dem Pfandsystem soll die Sammelquote bis 2027 von derzeit etwa 70 auf 90 Prozent angehoben werden. Der neue Umgang mit definierten Getränkeverpackungen – Ausnahmen gibt es für Verbundkarton, Milch und Sirup – dient den Zielen der neuen EU-Regeln Einwegplastik-Richtlinie (SUPD) und Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR). Die darin vorgeschriebenen Recyclingmaterialquoten zählen zu den größten Herausforderungen der Lebensmittelbranche. Das Pfandsystem schafft indirekt Abhilfe.
Mehr Rücklauf bedeutet auch mehr Material zur Wiederverwertung und das ist für die Hersteller ein enormer Vorteil. Sie haben in Österreich – anders als in Deutschland – ein Vorkaufsrecht zu marktüblichen Preisen. Das gilt für 90 Prozent des gesammelten und sortierten Materials. Ein Beispiel: Von 1000 Tonnen transparentem PET landen bei der angestrebten Sammelquote von 90 Prozent 900 Tonnen bei der zentralen Stelle. Der Produzent hat Anspruch auf 90 Prozent davon – also 810 Tonnen. „Das sichert die langfristige Versorgung mit lebensmitteltauglichem PET-Recyclingmaterial und hilft den Herstellern bei der Erfüllung der Quoten“, sagt Karl Hagpiel, Senior Circular Economy Expert bei ALPLA. Nach Erwerb geht es für die gepresste Ballenware weiter zum Recyclingbetrieb der Wahl – zum Beispiel ins Werk von ALPLArecycling nach Wöllersdorf.
Gute und schlechte Verpackungen
Die Verkaufserlöse der gesammelten Wertstoffe finanzieren das Pfandsystem und die Aufwandsentschädigung der Rücknahmestellen (Handling Fee) in Höhe von wenigen Euro-Cent pro Verpackung. Weitere Finanzierungsquellen sind der „Pfandschlupf“ für nicht retournierte Flaschen und die Produzentenbeiträge der Inverkehrbringer. Sie unterscheiden sich je nach Art und Eigenschaft der Verpackung. Fällt ein Gebinde bei der Ökomodulation aufgrund von Materialien, Farben, Barrieren, Etiketten, Klebstoffen oder der Bedruckung in eine der Perfomance-Klassen C bis E sind Zuschläge fällig. Beim Einsatz von materialspezifischen Recyclingunverträglichkeiten wie Additiven bei PET-Flaschen gilt automatisch Klasse E und ein Zuschlag von 60 Prozent.
Design for Recycling zahlt sich also aus, wie Hagspiel betont: „Unsere Produkte befinden sich mehrheitlich in den Klassen A und B. Darauf arbeiten wir in der Beratung unserer Kunden hin und stellen schon jetzt die Weichen für 2026.“ Dann tritt die zweite Stufe der Ökomodulation in Kraft. Sie bezieht Kriterien wie Größenbedeckung, Ressourcenverbrauch und die 2025 erwarteten neuen CEN-Normen zur Beurteilung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen mit ein. Nicht-nassfeste Papieretiketten werden dann für PET-Flaschen als materialspezifische Recyclingunverträglichkeit gewertet.
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