ALPLA übernimmt Verpackungshersteller Wolf Plastics
Die ALPLA Group, international tätiger Spezialist für Verpackungslösungen und Recycling, plant mit dem Kauf der Wolf Plastics Group den Ausbau ihres Produktportfolios und sieht Wachstumspotenzial in der Region Zentral- und Südosteuropa.
Mit der Übernahme sämtlicher Anteile am Verpackungshersteller Wolf Plastics Group mit Hauptsitz im österreichischen Kammern will ALPLA die Expertise des Unternehmens, insbesondere in der Herstellung von Eimern und Kanistern aus Kunststoff, zur Erweiterung des Produktportfolios nutzen. Mit drei Produktionsbetrieben in Österreich, Ungarn und Rumänien ist Wolf Plastics in seiner Sparte Marktführer in Zentral- und Südosteuropa. Derzeit prüfen die österreichische und die rumänische Wettbewerbsbehörde das Vorhaben. Erst nach der behördlichen Freigabe kann die Transaktion abgeschlossen werden.
Langjährige Erfahrung, drei Standorte
Das Unternehmen Wolf Plastics wurde 1973 in Kammern im österreichischen Bundesland Steiermark gegründet. Es beliefert sowohl mittelständische Kunden als auch internationale Großkunden der Bau-, Chemie- und Lebensmittelindustrie mit Eimern, Kanistern und Flaschen.
An den drei Standorten in Kammern, Fertőszentmiklós (Ungarn) und bei Bukarest (Rumänien) sind derzeit rund 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Das Sortiment umfasst etwa 400 Produkte.
„Wolf Plastics verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in Produktbereichen, in denen wir noch stärker vertreten sein möchten, um unser Portfolio zu erweitern und in Zentral- und Südosteuropa weiter zu wachsen“, sagt ALPLA CEO Philipp Lehner. Und ALPLA Regional Manager CEE Rainer Widmar ergänzt: „Auch in den von Wolf Plastics abgedeckten Marktsegmenten wird Nachhaltigkeit immer wichtiger. Gerade da können wir als ALPLA unsere Expertise und Marktstellung einbringen.“
Über den Kaufpreis sowie sämtliche Details haben die Vertragsparteien Stillschweigen vereinbart. Die Übernahme wurde am 29. Juli 2021 unterzeichnet. Der Kauf erfolgt vorbehaltlich der rechtlichen und behördlichen Genehmigung durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden.