5. März 2026

SUPD-Update: Klarheit bei PCR-Quoten und Importregelungen in der EU

Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Verpackungen in Europa entwickeln sich derzeit dynamisch weiter. Als international tätiger Verpackungs- und Recyclingspezialist verfolgt ALPLA diese Entwicklungen kontinuierlich, ordnet sie ein und bringt sich aktiv in den Dialog ein. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle regulatorische Anpassungen im Rahmen der Single-Use Plastics Directive (SUPD) und zeigt auf, wie ALPLA die geplanten Regelungen – insbesondere im Hinblick auf Importe von Rezyklaten – bewertet.

Hände, die recycelte Kunststoffflocken von ALPLA halten, um nachhaltige Verpackungsmaterialien zu präsentieren.

SUPD bleibt maßgeblicher Rechtsrahmen für PCR-Ziele

Auch wenn die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ab August dieses Jahres schrittweise zur Anwendung kommt, ist die Single-Use Plastics Directive (SUPD) weiterhin vollumfänglich in Kraft. Sie bildet aktuell die zentrale rechtliche Grundlage für verbindliche Post-Consumer-Rezyklat-Quoten in der EU.

Eine jüngste Entwicklung sorgt nun für wichtige Klarstellungen – insbesondere zur Anrechenbarkeit von Rezyklaten aus Drittstaaten.

Neue Berechnungsmethodik und angepasste Definition

Am 6. Februar 2026 hat der Fachausschuss der Europäischen Kommission dem Durchführungsrechtsakt (Implementing Decision) zur Berechnungsmethodik des Rezyklatanteils im Rahmen der SUPD positiv zugestimmt. Die formelle Veröffentlichung des finalen Rechtstextes steht noch aus, wird jedoch in Kürze erwartet. Ein zentraler Bestandteil dieses Rechtsakts ist die Anpassung der Definition von Post-Consumer-Kunststoffabfällen. Diese Präzisierung betrifft unmittelbar die Frage, inwieweit recycelte Kunststoffe aus Nicht-EU-Drittstaaten auf die europäischen Rezyklatquoten angerechnet werden dürfen.

Konkret gilt, bis zum 21. November 2027 dürfen recycelte Kunststoffe aus Nicht-EU-Drittstaaten nicht auf die SUPD-Rezyklatziele angerechnet werden. Hintergrund sind unterschiedliche Standards, Kontrollmechanismen und Infrastrukturen im Bereich Abfallmanagement und Rückverfolgbarkeit außerhalb der EU. Ab November 2027 kann recycelter Kunststoff aus bestimmten Drittstaaten unter definierten Voraussetzungen als Post-Consumer-Material anerkannt werden. Dies betrifft Materialien aus:

  • Drittstaaten, auf die der OECD-Beschluss über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen Anwendung findet, oder
  • Drittstaaten, mit denen die EU entsprechende Abkommen oder Vereinbarungen geschlossen hat.

Mit diesem stufenweisen Ansatz soll die ökologische Integrität der Rezyklatquoten sichergestellt und gleichzeitig Rechtssicherheit geschaffen werden.

Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten

Da es sich bei der SUPD um eine Richtlinie handelt, erfolgt die praktische Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten. Inwieweit der neue Durchführungsrechtsakt unmittelbare Wirkung entfaltet oder ergänzende nationale Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Weitere Klarheit wird mit der Veröffentlichung des finalen Textes erwartet. Im Anschluss werden Abstimmungen mit nationalen Behörden, Systembeteiligten und Branchenverbänden erforderlich sein, um eine möglichst harmonisierte Anwendung innerhalb der EU sicherzustellen.

Verstärkte Kontrolle von Rezyklatimporten

Parallel zur Anpassung der Definition arbeitet die Europäische Kommission im Rahmen des sogenannten „Winter Package“ an zusätzlichen Maßnahmen zur besseren Überwachung und Transparenz von Rezyklatimporten.

Bereits 2025 wurde ein Importüberwachungstool eingeführt, um Handelsströme von Rezyklaten systematisch zu erfassen. Für 2026 wird zudem die Einrichtung einer Taskforce diskutiert, die Kunststoffimporte – neben weiteren Produktkategorien – gezielt analysieren soll. Ziel ist es, datenbasierte Entscheidungen zu ermöglichen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz des europäischen Binnenmarktes und der industriellen Basis zu ergreifen. Branchenverbände und Hersteller sollen dabei Marktinformationen beisteuern.

Eigene Zollcodes für Neuware und Rezyklate

Darüber hinaus plant die Kommission für das erste Halbjahr 2026 einen Vorschlag zur Einführung separater Zolltarifnummern für Neuware und recycelte Polymere. Eine solche Differenzierung würde:

  • Handelsströme transparenter machen,
  • Unstimmigkeiten bei Importdeklarationen leichter identifizierbar machen,
  • das Risiko reduzieren, dass Neuware fälschlicherweise als Rezyklat deklariert wird,
  • die Rückverfolgbarkeit entlang globaler Lieferketten stärken.

Einordnung aus Sicht von ALPLA

Aus Sicht von ALPLA sind klare Definitionen, transparente Nachweissysteme und eine konsequente Durchsetzung zentrale Voraussetzungen für glaubwürdige Rezyklatquoten. Nur so entsteht ein belastbarer Rahmen für Investitionen in europäische Sammel-, Sortier- und Recyclinginfrastruktur. Gleichzeitig ist es wichtig, internationale Handelsströme differenziert zu betrachten und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Nachhaltige Kreislaufwirtschaft erfordert verlässliche Standards, innerhalb der EU ebenso wie in der Zusammenarbeit mit qualifizierten Partnern in Drittstaaten.

ALPLA wird die weiteren regulatorischen Entwicklungen eng begleiten und sich weiterhin aktiv in den Dialog mit Politik, Behörden und Branchenvertretungen einbringen – mit dem Ziel, eine robuste und wirtschaftlich tragfähige Kreislaufwirtschaft für Kunststoffverpackungen mitzugestalten.

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